GEMA – aber günstig!

Mit DTKV-Rahmenvertrag: Zwanzig Prozent Nachlass auf GEMA-Gebühren

Die GEMA war eine Idee von Musikern: Sie geht zurück auf einen Berufsverband, den Richard Strauss, Gustav Mahler und andere 1903 gründeten – und der das geistige Eigentum von Musiker*innen schützen und verwerten half.

Die GEMA arbeitet heute in zwei Richtungen: Zum einen hilft sie Nutzer*innen musikalischer Werke, die zugehörigen Rechte an zentraler Stelle unkompliziert zu erwerben. Zum anderen schüttet sie Lizenzzahlungen an Musiker*innen, Textdichter*innen und Musikverleger*innen aus.

Aufgrund eines Gesamtvertrages zwischen DTKV und GEMA erhalten DTKV-Mitglieder des Tonkünstlerverbandes 20 Prozent Nachlass auf die Gebühren (Normalvergütungssätze) für die Nutzung von GEMA-geschützten Werken. Auch für die Nutzung von Musikwerken im Rahmen von Music on Demand (Musik auf Internetseiten etc.) besteht ein Gesamtvertrag mit der GEMA.

Der Vertrag gilt für sämtliche vergütungspflichtigen Nutzungsarten urheberrechtlich geschützter Musik, zum Beispiel:
• Livemusik oder Tonträgermusik bei Veranstaltungen
• Hintergrundmusik in öffentlichen Räumen
• Vorführungen von Filmen
• Musik in der Telefonwarteschleife
• Musik im Internet, zum Beispiel auf der Homepage des Veranstalters

Der Rabatt tritt in Kraft, wenn die betreffende Musiknutzung (zum Beispiel eine Veranstaltung) mindestens drei Tage zuvor bei der GEMA angemeldet wird und die Veranstaltung im Namen des DTKV angemeldet und abgerechnet wird. (Dies gilt auch, wenn der DTKV nur Mitveranstalter ist.)

Sie suchen genauere Infos zu den DTKV-Rabatten auf GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen oder auf Internetseiten?

Sie möchten Musik nutzen und suchen den passenden Tarif für Ihre Veranstaltung oder sonstige Nutzungsart?

Sie möchten die Nutzung von Musik rechtzeitig bei der GEMA anmelden? Hier gibt es die passenden Infos.

Wir machen uns stark für alle, die in Musikberufen arbeiten.
Seien Sie dabei und treten Sie für Ihre Interessen ein!